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AGB´s
kiwi -marketing & design

§ 1 Leistungsumfang

(1) kiwi – marketing & design erbringt Leistungen zur Konzeption, Gestaltung, technischen Umsetzung von Websites, Ticket- bzw. Buchungssystemen, Drucksachen, Werbemitteln sowie – sofern beauftragt – zur Organisation des Drucks.


(2) Der Druck erfolgt über eine externe, von kiwi – marketing & design sorgfältig ausgewählte Druckerei.


(3) Für Websites, Ticket-Systeme und digitale Leistungen umfasst der Leistungsumfang die einmalige technische Einrichtung und Funktionalstests (z. B. Links, Formulare, Buchungsprozesse, E-Mail-Zustellung).

 

§ 2 Einsatz externer Dienstleister

(1) kiwi – marketing & design ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete externe Dienstleister (z. B. Druckereien, Hosting-Anbieter, Plugins, Drittanbieter-Tools) einzusetzen.


(2) Die Nutzung externer Dienstleister stellt eine Fremdleistung dar.

 

§ 3 Stundenaufwand, Änderungen und Mehraufwand

(1) Alle kalkulierten Stunden sind Schätzwerte basierend auf Erfahrungswerten. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.


(2) Sollte der tatsächliche Aufwand den kalkulierten Aufwand übersteigen, aus Gründen, die nicht von kiwi – marketing & design zu vertreten sind, behält sich die Agentur eine Nachbelastung vor. Der Auftraggeber wird in diesem Fall umgehend informiert.


(3) Änderungen, die über die im Angebot enthaltene Korrektur hinausgehen oder nach Abnahme eines bereits freigegebenen Konzepts erfolgen, können zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Die Agentur erstellt in diesem Fall ein gesondertes Angebot, das vom Auftraggeber angenommen werden kann. Wird es nicht angenommen, erfolgt die weitere Projektumsetzung nach dem bisherigen Zeitplan ohne weitere Änderungen.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die angegebenen Preise beziehen sich nur auf die im Angebot genannten Leistungen. Alle weiteren Wünsche werden gesondert in Rechnung gestellt.


(2) Zahlungsmodalitäten richten sich nach Angebot/Vertrag. Zahlungen erfolgen ohne Abzug.


(3) Eventuell zusätzlich anfallende Kosten (z. B. durch Änderungen oder Mehraufwand) werden gesondert in Rechnung gestellt.


(4) Gültigkeit des Angebots: 4 Wochen ab Angebotsdatum.

 

§ 5 Haftung für Inhalte und Rechtstexte

(1) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Inhalte der bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Angebote und sonstigen Materialien sowie deren rechtliche Zulässigkeit (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Urheberrechte).


(2) Die Agentur kann auf Wunsch Rechtstexte über Generatoren (z. B. eRecht24) bereitstellen. Eine rechtliche Prüfung, Anpassung oder Haftung übernimmt die Agentur nicht.


(3) Die Agentur haftet – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht für Schäden, die durch Inhalte, Rechtsverstöße oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen.

 

§ 6 Druckabwicklung

(1) Die Agentur haftet für die sorgfältige Auswahl und ordnungsgemäße Beauftragung der Druckerei sowie für die korrekte Übermittlung der Druckdaten.


(2) Für produktionsbedingte Abweichungen übernimmt die Agentur keine Haftung, soweit diese auf Umständen im Verantwortungsbereich der Druckerei beruhen und nicht wesentlich für den Auftraggeber sind, z. B.:

  • Farbabweichungen, Material- oder Papierabweichungen

  • technisch bedingte Toleranzen im Druck

  • nicht von der Agentur verursachte Produktionsfehler

  • Lieferverzögerungen der Druckerei

 

(3) Die Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Der Auftraggeber prüft alle Korrekturabzüge und Druckdaten sorgfältig vor Freigabe. Mit der Druckfreigabe bestätigt er die Richtigkeit und Vollständigkeit. Nachträgliche Fehler, die auf der freigegebenen Vorlage beruhen, sind von der Agentur nicht zu vertreten.


(5) Die Agentur unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren bei berechtigten Reklamationen gegenüber der Druckerei.

 

§ 7 Mitwirkungspflicht, Abnahme und Übergabe

(1) Mit Fertigstellung und Übergabe von Websites, Ticket-Systemen, Gestaltung, Drucksachen und Werbemitteln gilt die Leistung als bereitgestellt.


(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Inhalte, Funktionen und Einstellungen sorgfältig zu prüfen. Dazu gehören insbesondere:

Ticket- und Buchungssystem:

  • Richtigkeit der Ticketangaben (Leistungen, Preise, Termine)

  • Hinterlegte AGB, Widerrufs- und Stornobedingungen

  • Zahlungs- und Rechnungseinstellungen

  • Steuerliche Einstellungen

  • Buchungsbestätigungen und E-Mail-Texte

  • Funktionsfähigkeit des kompletten Buchungsprozesses

Website-Inhalte und digitale Funktionen:

  • Vollständigkeit und rechtliche Korrektheit von Impressum und Datenschutzerklärung

  • Funktionsprüfung aller Formulare (Kontakt, Newsletter)

  • Kontrolle des E-Mail-Empfangs

  • Double-Opt-in und Einwilligungstexte beim Newsletter

  • Darstellung auf verschiedenen Geräten und Browsern

Drucksachen und Werbemittel:

  • Prüfung von Layout, Satz, Texten, Bildern und Farben

  • Bestätigung der Druckfreigabe

(3) Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.


(4) Nach Abnahme liegen alle Risiken und die Verantwortung für Inhalte, technische und gestalterische Korrektheit beim Auftraggeber.


(5) Es wird ausdrücklich empfohlen, vor Live-Schaltung, Veröffentlichung oder Druck alle Inhalte, Funktionen und Druckdaten aus Kundensicht vollständig zu prüfen, um nachträgliche Reklamationen zu vermeiden. Nach Abnahme bzw. Freigabe übernimmt die Agentur keine Haftung für festgestellte Fehler.

 

§ 8 Wartung und laufender Betrieb

(1) Ohne gesonderten Wartungs- oder Pflegevertrag umfasst die Leistung ausschließlich die einmalige technische Einrichtung bzw. Lieferung.


(2) Eine laufende Überwachung, Aktualisierung, Pflege oder rechtliche Anpassung ist nicht geschuldet.

 

 

§ 9 Lieferzeiten

(1) Die angegebenen Lieferzeiten für die Projekte, Drucksachen und Werbemittel werden individuell im Angebot oder Vertrag festgelegt und können je nach Projektumfang, Datenbereitstellung und Abstimmungsaufwand variieren.

 

(2) Die Agentur bemüht sich um termingerechte Lieferung; Verzögerungen aufgrund fehlender Daten, nachträglicher Änderungen oder unvorhersehbarer Umstände gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

(3) Für Drucksachen und Werbemittel bleibt eine technische Toleranz einer Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % der Bestellmenge vorbehalten.

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